Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V.

at Stupperichstraße 6, Duisburg , 47059 Germany

Am 24.04.2015 wurde der Allgemeine Bürgerverein Kaßlerfeld mit dem Bürgerverein Neuenkamp zusammengeführt. Vorsitzender : Sascha Westerhoven Stellvertretende Vorsitzende : Rainer Schöpe und Djemal Sivic Kassiererin : Ulla Roemer Schriftführer : Bernd Diederichs

Address and contacts of Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V.

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Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V.
Stupperichstraße 6
Duisburg 47059
Germany
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Contact Phone
P: 0173 / 519 37 32 oder 0203 / 31 34 55
Website
http://www.facebook.com/bvknev

General Info

Bürgerverein Kaßlerfeld und Neuenkamp e.V. Satzung §1 - Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein nennt sich Bürgerverein Kaßlerfeld und Neuenkamp e.V. mit Sitz in Duisburg und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflanz- und Reinigungsaktionen an Straßen, Waldstücken und Baumscheiben; Unterstützung der Kindergärten, Grundschule und Pflege des Brauchtums durch Veranstaltungen mit den Bürgern Kasslerfelds und Neuenkamps. Er besteht seit dem 24.04.2015 in erweiterter Form durch den Beitritt des Allgemeinen Bürgervereins Kaßlerfeld einschließlich seiner Mitglieder. Die Postanschrift ist identisch mit der Anschrift des Vorsitzenden. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg eingetragen. §2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. §3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. §4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden. Davon ausgenommen ist der Ersatz von Sachausgaben, die im Interesse des Vereins, getätigt wurden. Diese sind nachzuweisen (z.B. Tankquittung). §5 – Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede Bürgerin und jeder Bürger werden die mindestens 18 Jahre alt sind. Auch Vereine und Betriebe können Mitglied werden. Jeder Verein und jeder Betrieb hat nur eine Stimme, Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins als verbindlich an. §6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder (1)Jedes Mitglied hat das Recht, an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der satzungsrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen. (2)Jedes Mitglied hat einen Beitrag zu entrichten, der jeweils von der Mitgliederversammlung für das folgende Geschäftsjahr festgesetzt wird. (3)Die Rechte eines Mitgliedes ruhen, sobald festgestellt ist, dass es mit seinem Beitrag länger als 6 Monate im Rückstand ist. §7 - Beendigung der Mitgliedschaft (1)Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, Kündigung oder Ausschluss. (2)Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres. (3)Mitglieder, die in grober Weise gegen die Satzung verstoßen, mit einem Jahresbeitrag im Rückstand sind, oder durch ihre Verhaltensweise das Ansehen des Vereins schädigen, können durch den Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Dem betroffenen Mitglied steht das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu, deren Entscheidung ist endgültig. §8 - Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) Mitgliederversammlung b) Vorstand §9 – Mitgliederversammlung (1)Die Mitgliederversammlung ist als beratende und beschließende Versammlung der Mitglieder das höchste Organ des Vereins. Ihre Beschlüsse binden alle Mitglieder. (2)Die Mitgliederversammlung ist innerhalb des ersten Halbjahres einzuberufen. Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf vom Vorstand oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder innerhalb von 4 Wochen durch den Vorstand einberufen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand erstellt. Sie ist den Mitgliedern spätestens 14 Tage vor dem festgesetzten Termin mit der Einladung zuzusenden. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Vorstand einzureichen. Dieser entscheidet über den Antrag. (3)Jede ordnungsgemäß einzuberufende Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit die Satzung nicht etwas bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4)Anträge auf Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Anträge auf Satzungsänderung können nur beraten werden, wenn sie in der Einladung angegeben sind. (5)Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen, es sei denn, dass geheime Abstimmung verlangt wird. (6)Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben! a)Stellungnahme zu grundsätzlichen Fragen gemäß § l der Satzung. b)Entlastung, des Vorstandes nach Entgegennahme des Jahres- und des Kassenberichtes, c)Wahl des Vorsitzenden, seiner Stellvertreter und der übrigen Mitglieder des Vorstandes auf die Dauer von 3 Jahren. d)Wahl von mindestens 2, maximal 8 Beisitzern e)Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. f) Beratende Mitglieder zu benennen, die an Vorstandssitzungen teilnehmen können, jedoch kein Stimmrecht haben. (7)Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vom Schriftführer mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis zu Protokoll genommen. (8) Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die keine Beitragsrückstände haben und mindestens 1 Jahr Mitglied sind. Stimmberechtigt sind auch die beigetretenen Mitglieder des Allgemeinen Bürgervereins Kaßlerfelds, soweit deren Mitgliedschaft ebenfalls bereits ein Jahr im Bürgerverein Kaßlerfelds bestand. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. §10 – Vorstand Der Vorstand gliedert sich in den engeren und den erweiterten Vorstand. Der engere Vorstand führt die laufenden Geschäfte. (1) dem engeren Vorstand gehören an: a)der Vorsitzende b)seine 2 Stellvertreter c)der Schriftführer d)der Kassierer Der Vorsitzende oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter leiten alle Versammlungen und Sitzungen des Vereins. (2) Dem erweiterten Vorstand gehören zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Personenkreis Beisitzer an. Die Gesamtzahl der Beisitzer muss stets durch 2 teilbar sein. (3)Der Vorstand tritt nach Bedarf, jedoch vierteljährlich mindestens einmal zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung eines Antrages. (4)Der Verein wird nach außen durch seinen Vorsitzenden und einen seiner Stellvertretern vertreten (Vorstand im Sinne von § 26 BGB). Der engere Vorstand kann für laufende Geschäfte Ausgaben bis zu 150 € beschließen. Höhere Ausgaben sind durch den Vorstand zu beschließen. Der Vorstand hat folgende Aufgaben: a)die sachliche und organisatorische Arbeit des Vereins zu leiten, b)das Vereinsvermögen zu verwalten, c)die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen, d)die Mitglieder durch Versammlungen und Vorträge zu informieren. §11 - Auflösung des Vereins (1)Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mindestens Dreiviertel der Mitglieder müssen hierbei anwesend sein. Der Auflösungsbeschluss muss mit einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Versammlung hat drei Mitglieder zu Liquidatoren zu wählen. (2)Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Altenpflegeeinrichtungen in Kaßlerfeld und Neuenkamp zu gleichen teilen. §12 - Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §13 – Schlussbestimmung Die vorstehenden Satzungsänderungen zu den §§ 1, 4, 9,10 und 11 wurden auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2015 verabschiedet und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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Summary

Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V. is Duisburg based place and this enity listed in Non-Profit Organization category. Located at Stupperichstraße 6 47059. Contact phone number of Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V.: 0173 / 519 37 32 oder 0203 / 31 34 55

Non-profit organization category, Duisburg

KG Sonniger Süden Blau-Rot 1953 e.V.
Falkstr.44 (c/o Oliver Wolters) Duisburg 47 Germany

Karnevalsgesellschaft Sonniger Süden Blau-Rot 1953 e.V. Der eingetragene Verein Karnevalsgessellschaft Sonniger Süden Blau-Rot 1953 e.V. ist in das Vereinsregister (VR) beim Amtsgericht Duisburg unter der Registernummer 1418 eingetragen.

Bürgerverein Kaßlerfeld & Neuenkamp e.V.
Stupperichstraße 6 Duisburg 47059 Germany

Am 24.04.2015 wurde der Allgemeine Bürgerverein Kaßlerfeld mit dem Bürgerverein Neuenkamp zusammengeführt. Vorsitzender : Sascha Westerhoven Stellvertretende Vorsitzende : Rainer Schöpe und Djemal Sivic Kassiererin : Ulla Roemer Schriftführer : Bernd Diederichs

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