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Mondays: 17:00- 19:00
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Tuesdays: 16:00- 19:00
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Wednesdays: 17:00- 19:00
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Thursdays: 16:00- 19:00
- Price category
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$$ (10-30)
Klasse BF 17: Begleitetes Fahren
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE beantragt werden.
Der Führerscheinantrag bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, d.h. der Erziehungsberechtigten.
Im Antrag muss mindestens eine Begleitperson benannt sein
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
alle Anhänger bis 750 kg zG
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Klasse B Schlüsselzahl 96 (ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:)
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Klasse Mofa
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
maximal 25 km/h bbH
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Klasse AM
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Klasse A1
LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³
a) Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Klasse A2
KRAFTRÄDER bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Klasse A
KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
a) Krafträder (auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Wir bieten ab sofort, ein neues Leistungsspektrum für Führerscheininhaber an.
Sie sind lange nicht mehr gefahren, möchten aber wieder hinter das Lenkrad und das Fahrzeug sicher und gewandt durch den Verkehr bewegen. Sie trauen sich nicht, Krankheitsbedingt, auf Grund eines Schlaganfalles, Herzinfaktes oder eines Unfalles sich wieder hinter das Lenkrad zu setzen. Ab sofort bieten wir auch Ausbildung, bzw. den Wiedereinstieg mit einem Automatikfahrzeug an.
In allen Fällen helfen wir Ihnen weiter.
Unser Service umfasst einen Theorieteil und natürlich praktisches Fahren. In 5 Theoriestunden a´ 60 Minuten informieren wir Sie über die neusten Verkehrsregeln, frischen Ihre Kenntnisse auf und geben Ihnen einen Einblick in die neuste Technik des Fahrzeugbaus.
Selbstverständlich werden wir auf Ihre Fragen individuell eingehen. In einem 2. Teil werden wir Sie langsam und behutsam wieder an das Auto heranführen. Individuell passen wir die Übungsstunden Ihren Bedürfnissen an.
In einem abschließendem Gespräch werden wir ausführlich über das Erlebte beim Fahren sprechen. Sie können diesen Service, sowohl in Gruppen als auch individuell nutzen. Wir beraten Sie gerne, persönlich, unter unserer E-Mail Adresse : info@freiberts-fahrschule.de
ASF auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit
Für wen ist dieses Seminar?
Jeder der während der Probezeit seiner Fahrerlaubnis das erste Mal auffällig wird, bekommt (neben einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre) vom Amt die Anordnung, innerhalb einer bestimmten Frist ein ASF-Seminar zu besuchen. Tut er dies nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Wo findet dieses Seminar statt?
Solange der Grund für die Anordnung des Seminars kein Alkohol- oder Drogendelikt war, führen wir dieses Seminar als speziell ausgebildete Fahrlehrer in Fahrschulen durch.
Wie ist der Ablauf des Seminars?
Das Seminar besteht aus fünf Teilen:
1.Sitzung
Beobachtungsfahrten
2.Sitzung
3.Sitzung
4.Sitzung
Die Sitzungen finden in der Fahrschule statt und dauern jeweils 135 Minuten. Die Teilnehmerzahl schreibt der Gesetzgeber vor, sie muss zwischen 6 und 12 liegen.
Während des gesamten Seminars gilt absolute Anwesenheitspflicht! Es gibt keine Prüfung! Anwesenheit und Mitarbeit genügen, um das Seminar erfolgreich abzuschließen.