Verein der Freunde der Bau und Kunstdenkmale Sachsenanhalt e.V.

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Verein der Freunde der Bau und Kunstdenkmale Sachsenanhalt e.V.
Domplatz 3
Halle 06108 Halle
Germany
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P: (03 45) 2 00 27 48
Website
http://www.denkmalverein.org/

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Satzung § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalts, eingetragener Verein. Er soll in das Vereinsregister des Kreisgerichtes Halle eingetragen werden; nach Eintragung lautet der Name "Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalts e. V.". Der Verein hat seinen Sitz in Halle. § 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein will die Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen fördern, an deren Erhaltung wegen ihrer historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen, kulturgeschichtlichen, technisch-wirtschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Zu diesem Zweck bemüht sich der Verein, -weite Kreise für die Denkmale Sachsen-Anhalts und deren Erhaltung und Pflege zu interessieren -den Kontakt zwischen den Denkmalbehörden, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Öffentlichkeit zu fördern - die Erhaltung, Instandsetzung und Wiederherstellung der Bau- und Kunstdenkmale durch eigene finanzielle Mittel zu unterstützen und dafür aktive Förderer zu gewinnen. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die für den Zweck des Vereins erforderlichen Mittel werden durch Beiträge, Geld- und Sachspenden aufgebracht. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Sie sind auch nicht am Vermögen des Vereins beteiligt. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5 Mitgliedschaft (1) Dem Verein können natürliche und juristische Personen als Mitglieder beitreten. (2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand. (3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch ihre Auflösung, ferner durch Austritt und Ausschluß. (4) Der Austritt erfolgt zum Schluß eines Kalenderjahres durch Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt der Vorstand gemäß § 9 Abs. 9. § 6 Mitgliedsbeiträge (1) Der Verein trägt sich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. (2) Der Beitrag wird am 31. Januar eines Geschäftsjahres, bei späterem Eintritt sofort fällig. (3) Die Höhe des Jahresbeitrages der Mitglieder wird jährlich durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Für Mitglieder bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und Personen im Ruhestand gilt ein ermäßigter Beitrag gemäß Entscheidung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Jahresbeiträge für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die die Mitgliedschaft im Verein erworben haben, frei vereinbaren. Es gilt eine gesonderte Beitragsordnung als Anlage zu dieser Satzung. § 7 Organe Die Organe des Vereins sind: - die Mitgliederversammlung, - der Vorstand, - der Beirat. § 8 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins. Sie findet im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden; sie ist einzuberufen, wenn es der zehnte Teil der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. (2) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen. Die Tagesordnung muß spätestens 14 Tage vor dem Tage der Versammlung den Mitgliedern zugegangen sein. (3) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. (4) Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, ist auch diaser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Über Verlauf und gefaßte Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein kurzes schriftliches Protokoll abzufassen und vom Versammlungeleiter und Protokollführer abzuzeichnen. (5) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind die Wahl und Entlastung des Vorstandes, die Billigung des Jahresberichtes des Vorstandes und der Rechnungsprüfung, die Wahl und Entlastung zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen und die Beschlußfassung über alle vom Vorstand vorgelegten Angelegenheiten. (6) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit Mehrheit der anwesenden Stimmen, bei Satzungsänderung und bei einer Entscheidung über die Auflösung des Vereins mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem - Vorsitzenden - Stellvertretenden Vorsitzenden - Schatzmeister - Schriftführer - Vorstandssprecher Dem Landeskonservator steht das Recht zu, an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. (2) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert von der Mitgliederversammlung der Bestellung bis zu derjenigen des dritten Geschäftsjahres nach ihrer Wahl. Eine Wiederwahl ist zulässig. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet das Vermögen. Der Vorstand kann mit der Geschäftsführung einen Geschäftsführer beauftragen. (4) Der Verein wird im Rechtsverkehr vom Vorsitzenden bzw. vom Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Erklärungen gegenüber dem Verein sind gültig, wenn sie gegenüber einem Vorstandsmitglied abgegeben werden. (5) Dem Vorstand steht ein Beirat von 8 - 10 Vereinsmitgliedern beratend zur Seite. Sie werden vom Vorstand für die Dauer seiner Amtszeit berufen. (6) Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. (7) Die vorzeitige Abberufung des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. (8) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so kann der Vorstand aus den Mitgliedern ein neues Vorstandsmitglied berufen. Dessen Amtszeit dauert bis zur nächsten Wahl des Vorstandes. (9) Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlußfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder mit einwöchiger Frist eingeladen und mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. § 10 Niederschriften über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes -werden Niederschriften gefertigt, die vom Sitzungsleiter und von einem Schriftführer unterzeichnet werden. § 11 Auflösung (1) Die Auflösung des Vereins kann erfolgen durch Beschluß der Mitgliederversammlung gemäß § 8 Abs. 6 der Satzung oder durch den Rückgang der Mitgliederzahl unter die gesetzliche Mindestgrenze. (2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen an das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium, das für Denkmalschutz zuständig ist, für Zwecke nach § 2 Abs. 1 dieser Satzung. Der Verein wurde am 15.05.1991 in Halle gegründet. Anlage zur Satzung: BEITRAGSORDNUNG Gemäß der Satzung des Vereins Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e. V. wird mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 19.04.2002 folgende Beitragsordnung mit Wirkung vom 01.01.2003 in Kraft gesetzt: 1. Natürliche Personen entrichten einen Jahresbeitrag von 25.- EURO. Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Personen im Ruhestand gilt ein ermäßigter Beitrag von 10.- EURO. Für Personengemeinschaften, Körperschaften und Gemeinwesen wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 60.- EURO erhoben. 2. In Sonderfällen kann der Vorstand den Jahresbeitrag für natürliche Personen frei vereinbaren. 3. Der Jahresbeitrag wird mit Eintritt in den Verein bzw. jährlich bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres fällig. 4. Der Vorstand kann Jahresbeiträge für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die die Mitgliedschaft im Verein erworben haben, frei vereinbaren.

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So erreichen Sie uns: In unserem Vereinsbüro am Domplatz 3 Bürozeiten: Mi 16.00 - 18.00 Uhr Postanschrift: Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e. V. Domplatz 3 06108 Halle

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Verein der Freunde der Bau und Kunstdenkmale Sachsenanhalt e.V. is Halle based place and this enity listed in Non-Profit Organization category. Located at Domplatz 3 06108 Halle. Contact phone number of Verein der Freunde der Bau und Kunstdenkmale Sachsenanhalt e.V.: (03 45) 2 00 27 48

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