Musikschulen und Kunstschulen im Land Brandenburg
In den letzten 20 Jahren haben die Musikschulen und Kunstschulen bereits viel erreicht. Sie sind Teil des öffentlichen Bildungswesens. Bei familienfreundlichen Gebühren sind ihre Angebote nachgefragt wie nie. Trotz sinkender Schülerzahlen an den allgemein bildenden Schulen verzeichnen die Musik- und Kunstschulen steigende Schülerzahlen. Vielerorts warten die Kinder auf einen der begehrten Plätze. Musik- und Kunstschulen kommen ihrem gesetzlichen Bildungsauftrag voll nach und bieten ein umfangreiches qualifiziertes Angebot in der Talentförderung wie in der Breitenausbildung.
Eltern schätzen die hohe Qualität der Musik- und Kunstschularbeit. Ob individuelle Förderung, Ensemblespiel in Orchestern, Bigbands oder Instrumentalgruppen oder kunstpädagogische Angebote und zahlreiche kreative Projekte – die Angebote sind stark nachgefragt. Solche Angebote müssen für alle Kinder zugänglich sein und dauerhaft gesichert werden.
Künstlerische und musikalische Bildung bescheren jedem Kind wertvolle und fürs Leben prägende Erfahrungen. Sie stärken die Persönlichkeit, bereichern die Wahrnehmung und befördern nachweislich Konzentrationsfähigkeit und Lernbereitschaft im Allgemeinen.
Warum ist es fünf vor zwölf?
Das neue Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG, verabschiedet im Februar 2014) stellt hohe Anforderungen an die Musik- und Kunstschulen im Land. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, müssen die Musik- und Kunstschulen tief in die Tasche greifen. Leider spiegelt sich das hohe Erwartungsniveau nicht im finanziellen Engagement des Landes wider:
• Die Musikschulen sind – seit vor über zehn Jahren der Anteil der Landesförderung drastisch gekürzt wurde – chronisch unterfinanziert. Die Anpassung der Landesförderung an die gestiegenen Schülerzahlen und die Tariferhöhungen ist seitdem nie erfolgt. Zuletzt betrug der Anteil der Landesförderung an den Gesamtkosten nur noch 9 statt wie ursprünglich 15 Prozent. Die Mehrkosten gingen zu Lasten der Eltern und Kommunen.
• Für 11 Kunstschulen in Brandenburg, die die Förderkriterien erfüllen, wird eine Fördersumme bereitgestellt, die nur für drei Schulen ausreicht. Die gesetzlichen Standards können so nie und nimmer erfüllt werden, das politische Ziel der Schulentwicklung wird verfehlt.
• Qualifizierte Lehrer bieten guten Unterricht! Wenn die Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg ihren Lehrern keine angemessenen Anstellungsverhältnisse bieten, wandern sie ab. In vielen Regionen ist der Fachlehrermangel bereits spürbar. Hier gilt es, umzuschwenken: Wir wollen unsere guten Lehrer behalten.
Die Musik- und Kunstschulen erreichen in den Kooperationen mit den Grundschulen derzeit etwa 6 Prozent aller Grundschulkinder im Land Brandenburg. In den Kooperationen mit den Kitas wird sogar nur 1 Prozent aller Kindergartenkinder in Brandenburg erreicht. Es gibt hervorragend evaluierte, modellhafte Initiativen im Land wie „Klasse:Musik“, die allen Kindern einer Klasse eine kostenfreie musikalische Bildung am Instrument ermöglichen. Der Bedarf ist riesig und die Musik- und Kunstschulen könnten mit dreimal so vielen Schulen kooperieren. Aber die Landesförderung ist bereits jetzt zu 100% ausgeschöpft.
Wir fordern
• dass sich das Land wieder mit einem Anteil von 15 % an den Gesamtausgaben der Musik- und Kunstschulen beteiligt.
• dass das Land die Programme an Grund- und Förderschulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro fördert, um die Nachfrage zu decken.
Ihre Stimme zählt
Unterschreiben Sie den Bogen unserer Volksinitiative. Er liegt aus in den Musik- und Kunstschulen des Landes und ist auch abrufbar
• unter www.musische-bildung-jetzt.de.