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Hier gibt's alle News zur Augenoptik! Der ZVA vertritt die Interessen des deutschen Augenoptikerhandwerks. Zum Impressum: http://www.zva.de/impressum/
Zum Impressum: Bundesinnungsverband (§ 85 der Handwerksordnung) Alexanderstraße 25 a 40210 Düsseldorf Telefon: 02 11/ 86 32 35-0 Telefax: 02 11/ 86 32 35-35 E-Mail: info@zva.de Präsident: Thomas Truckenbrod Geschäftsführer: Joachim Goerdt Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 10115 Berlin E-Mail: info@bmwi-bund.de Er übernimmt Aufgaben, die der einzelne nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen kann. Er setzt sich für die Absicherung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein und sorgt für die Klärung grundsätzlicher rechtlicher Probleme. Als Arbeitgeberverband ist er Tarifvertragspartner. Er ist genereller Ansprechpartner der Branche. 1. Der ZVA verhandelt für seine Mitglieder, die Landesvereinigungen, auf Bundesebene mit · dem Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) · Bundesministerien, Behörden und Gerichten · Krankenkassen und ihren Verbänden 2. Der ZVA ist Ansprechpartner für · Augenoptiker · Fehlsichtige · Verbraucherverbände · Medien · Krankenkassen · Gesetzgeber · Optische Industrie · Großhandel 3. Der ZVA unterstützt technische Innovationen in der Augenoptik, beispielsweise bei · die Normung von Brillengläsern, -fassungen und Kontaktlinsen · der Festlegung von Qualitätsstandards 4. Der ZVA nimmt rechtliche Aufgaben wahr, insbesondere hinsichtlich · des Berufs- und Arbeitsrechts · des Gesellschafts- und Sozialrechts · des Wettbewerbsrechts Aufgaben und Fakten des ZVA 5. Der ZVA engagiert sich für die berufliche Bildung, insbesondere bei · der betrieblichen Ausbildung · der Ausbildung in der Berufsschule · der überbetrieblichen Ausbildung · der Fortbildung in Lehrgängen und Seminaren durch das ZVA-Fortbildungswerk e.V. · der Weiterbildung (Seminare/Fortbildungstagung) 6. Der ZVA leistet betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Grundlagenarbeit durch · Marktbeobachtung · Erarbeitung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen und Marketingkonzepten (ERFA- Statistik) · Erstellung einer Systematik für verursachungsgerechte Kalkulation · Betriebsausgleich 7. Der ZVA bearbeitet berufspolitische Grundsatzfragen wie · das Refraktionsrecht für Augenoptiker · Screeningverfahren · Kontaktlinsenlieferung durch Nicht-Augenoptiker · Vertrieb von Fertigbrillen · Krankenkassen-Festbeträge für Gläser und Kontaktlinsen · differenzierte Preisauszeichnung 8. Der ZVA betreibt Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen. Er informiert über politische, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen des Augenoptikerhandwerks, über die Bedeutung guten Sehens und den Leistungsstand der deutschen Augenoptiker. Medien und Instrumente sind u.a.: · ZVA-Report · Rundschreiben, Leserbriefe und Stellungnahmen · ZVA-Geschäftsbericht
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